Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 29.08.1989 - 3 W 27/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5058
OLG Braunschweig, 29.08.1989 - 3 W 27/89 (https://dejure.org/1989,5058)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29.08.1989 - 3 W 27/89 (https://dejure.org/1989,5058)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29. August 1989 - 3 W 27/89 (https://dejure.org/1989,5058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gültigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Verstoß gegen die Verpflichtung zur ordnungsmäßigen Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums; Anspruch auf eine nicht notwendigerweise kurzfristige weitergehende Instandsetzung und Instandhaltung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Verstoß gegen die Verpflichtung zur ordnungsmäßigen Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums; Anspruch auf eine nicht notwendigerweise kurzfristige weitergehende Instandsetzung und Instandhaltung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 979
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.08.1989 - 3 W 27/89
    Die von den Antragsgegner angefochtene Vertretungsregelung widerspricht nicht der in BGHZ 99, 90 [BGH 11.11.1986 - V ZB 1/86] = NJW 1987, 650 = MDR 1987, 485 = JZ 1987, 463 = DNotZ 1988, 24 und anderswo abgedruckten Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.08.1989 - 3 W 27/89
    Bei der am erst am 17.04.1989 erhobenen weiteren Beschwerde der Antragsgegner zu 1. handelt es sich sachlich um eine sofortige weitere unselbständige Anschlußbeschwerde, die im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jedenfalls in den sog. echten Streitsachen (hier: Verfahren nach § 43 WEG ) zulässig ist (BGHZ 95, 118 [BGH 27.06.1985 - VII ZB 16/84] ).
  • OLG Stuttgart, 21.11.1986 - 8 W 581/85

    Sondernutzungsrecht durch Mehrheitsbeschluss

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.08.1989 - 3 W 27/89
    Diese rechtliche Beurteilung entspricht der ganz überwiegend vertretenen Auffassung, daß die Zuweisung eines ausschließlichen Nutzungsrechts am Gemeinschaftseigentum in jedem Fall der Zustimmung aller Miteigentümer bedarf (vgl. Bay ObLG MDR 1972, 607; OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 330 [OLG Stuttgart 21.11.1986 - 8 W 581/85] ; KG NJW-RR 1987, 653, jeweils mit Nachweisen).
  • KG, 17.11.1986 - 24 W 2614/86
    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.08.1989 - 3 W 27/89
    Diese rechtliche Beurteilung entspricht der ganz überwiegend vertretenen Auffassung, daß die Zuweisung eines ausschließlichen Nutzungsrechts am Gemeinschaftseigentum in jedem Fall der Zustimmung aller Miteigentümer bedarf (vgl. Bay ObLG MDR 1972, 607; OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 330 [OLG Stuttgart 21.11.1986 - 8 W 581/85] ; KG NJW-RR 1987, 653, jeweils mit Nachweisen).
  • KG, 03.09.1971 - 1 W 3312/69
    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.08.1989 - 3 W 27/89
    Das Kammergericht hat in der zuletzt genannten Entscheidung seine frühere entgegenstehende Rechtsprechung (NJW 1972, 691 = WM 1972, 711), auf die sich die Antragsgegner zu 1. berufen, ausdrücklich aufgegeben.
  • BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 124/96

    Vertretungsregelung in Gemeinschaftsordnung

    Das Oberlandesgericht Braunschweig (NJW-RR 1990, 979, 980) hat es bei einer kleinen Eigentümergemeinschaft, deren Mitglieder die Wohnungen selbst bewohnen und untereinander zerstritten sind, für unzumutbar angesehen, daß ein Wohnungseigentümer an der in der Gemeinschaftsordnung niedergelegten Vertretungsregelung festgehalten werde, wonach er sich in der Eigentümerversammlung nur durch den Ehegatten, einen anderen Wohnungseigentümer oder den Verwalter vertreten lassen darf.
  • OLG Köln, 27.09.1991 - 16 Wx 60/91

    Nachträgliche Einräumung eines Sondernutzungsrechtes nur durch Vereinbarung gem.

    Denn die nachträgliche Zuweisung von alleinigen Sondernutzungsrechten an Gemeinschaftseigentum in Abweichung von der Teilungserklärung berührt das Grundverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und regelt nicht nur die Ausübung der sich aus dem bereits festgelegten Grundverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten (vgl. insoweit auch OLG Karlsruhe, MDR 1983, 672 und WEG 1991, 110; BayObLGZ 1978, 377 ff.; BayObLG, Rpfleger 1983, 348; OLG Braunschweig, WuM 1990, 171).
  • OLG Hamburg, 20.01.1993 - 2 Wx 41/91

    Zur Regelung der Benutzung eines gemeinschaftlichen Eigentums

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Hamburg, 20.07.2006 - 318 T 267/05

    Wohnungseigentum: Treuwidrigkeit einer Vertreterklausel in der Teilungserklärung

    auszuschließen sein (vgl OLG Braunschweig NJW-RR 1990, 979 ff und BayrObLG NJW-RR 1997, 463 f); so ein Fall ist hier gegeben.
  • BayObLG, 03.06.1992 - 2Z BR 30/92

    Vergabe von Kellerabteilen durch den Verwalter

    Die unwiderrufliche Zuweisung von Kellerabteilen an einzelne Wohnungseigentümer wäre angesichts der ungenügenden Zahl von Kellerabteilen ohnehin nur durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer, nicht aber durch einen Eigentümerbeschluss nach § 15 Abs. 2 WEG oder durch Entscheidung des Verwalters möglich (OLG Braunschweig NJW-RR 1990, 979/980; KG NJW-RR 1990, 1495/1496).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht